HÄUFIGE FRAGEN
STEUERBERATUNG
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Sobald eine Entscheidung steuerliche Tragweite hat. Der Verkauf einer Beteiligung, ein Zuzug aus dem Ausland, ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse, die Übertragung von Liegenschaften an die nächste Generation — in solchen Momenten entscheidet die Vorbereitung über das Ergebnis. Wer erst danach zur Beratung kommt, arbeitet mit dem, was übrig bleibt.
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FINFINITY arbeitet nicht mit Standardlösungen. Jedes Mandat wird in seinem Gesamtkontext betrachtet: Vermögensstruktur, Gesellschaftsverhältnisse, Vorsorgesituation, persönliche Lebensplanung. Das Ergebnis ist keine ausgefüllte Steuererklärung, sondern eine steuerliche Positionierung, die langfristig trägt.
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Ja, vollständig. Veranlagungsverfügungen werden geprüft, Einsprachen geführt, Fristen überwacht, Rückfragen beantwortet. Mandanten werden über den Verlauf informiert, ohne selbst in die Korrespondenz eingreifen zu müssen. Das spart Zeit und verhindert kostspielige Versäumnisse.
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Die Steuererklärung hält fest, was in einem Jahr geschehen ist. Steuerplanung gestaltet, was in den nächsten Jahren möglich ist. Holdingstrukturen, Dividendenpolitik, Wohnsitzwechsel, Nachfolgeplanung: wer diese Themen steuerlich vorbereitet, behält die Kontrolle über das Ergebnis.
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Für Unternehmer, Beteiligungsinhaber, vermögende Privatpersonen und Familien mit gewachsenen Strukturen. Menschen, bei denen Steuern, Vermögen und unternehmerische Entscheidungen eng zusammenhängen und bei denen Qualität, Verlässlichkeit und absolute Diskretion keine Optionen sind, sondern Voraussetzungen.
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Mit einem persönlichen Gespräch. Kein Fragebogen, kein Portal, kein standardisierter Prozess. FINFINITY nimmt sich die Zeit, Situation und Ziele des Mandanten wirklich zu verstehen, bevor irgendetwas geklärt oder entschieden wird.
TREUHAND
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Treuhand bedeutet bei FINFINITY mehr als saubere Buchhaltung. Es geht um Zahlen, die Entscheidungen ermöglichen — präzise aufbereitet, persönlich begleitet und jederzeit nachvollziehbar. Eine Grundlage, auf der Unternehmer aufbauen können.
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Für Inhaber, die wissen wollen, wo ihr Unternehmen steht und wohin es sich entwickelt. Einzelunternehmen, GmbH, AG, Holdingstrukturen: überall dort, wo Buchhaltung, Steuern und unternehmerische Entscheidungen eng zusammenhängen und ein Gesamtblick mehr bringt als einzelne Dienstleister nebeneinander.
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Ja. Vom ersten Beleg bis zum Jahresabschluss, inklusive Lohnwesen, Mehrwertsteuer und laufendem Reporting. Wer möchte, übergibt alles und konzentriert sich auf das Wesentliche. FINFINITY betreut auch die Schnittstellen zu Steueramt, Ausgleichskasse und Versicherungen.
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Erstellt, geprüft und fristgerecht eingereicht, quartalsweise oder semesterweise je nach Abrechnungsmethode. Vorsteuerkorrekturen, Privatanteile und Sonderfälle werden mitgedacht, damit die Abrechnung gegenüber der ESTV jederzeit sauber dokumentiert ist.
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So oft wie es dem Mandat nützt. Monatlich, quartalsweise oder zu definierten Stichtagen. Erfolgsrechnung, Bilanzentwicklung, Liquidität und relevante Kennzahlen. Zahlen, die man tatsächlich liest und die Entscheidungen ermöglichen.
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Vollständig oder teilweise, je nachdem was intern bereits vorhanden ist. FINFINITY passt sich der Organisation des Mandanten an, nicht umgekehrt. Der Einstieg beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in dem Situation und Bedürfnisse gemeinsam geklärt werden.
PRIVATE CLIENTS
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Eine persönliche, langfristige Begleitung für Menschen, deren Themen Erfahrung, Ruhe und absolute Diskretion verlangen. Vermögen, Beteiligungen, Liegenschaften, internationale Bezüge, familiäre Übergänge: Fragen, die einen erfahrenen Gesprächspartner brauchen.
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Für Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Familien, bei denen Vermögen, Beteiligungen und persönliche Lebensplanung eng zusammenwachsen. Typisch sind Mandate rund um Wohnsitzwechsel, Unternehmensverkauf, Vermögensübergang oder den Aufbau einer Struktur, die generationenübergreifend trägt.
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Weiter als gesetzlich gefordert. Was anvertraut wird, bleibt es. Auch intern bewegen sich Informationen nur dort, wo sie hingehören. Gegenüber Banken, Behörden und Beteiligten wird ausschliesslich kommuniziert, was vereinbart und notwendig ist.
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Mit Übersicht und einem eingespielten Netzwerk. Wohnsitz, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern, internationale Beteiligungen und Liegenschaften werden zusammen betrachtet. FINFINITY koordiniert mit ausgewählten Banken, Anwälten, Notaren und spezialisierten Beratern im In- und Ausland, die das gleiche Qualitätsniveau vertreten.
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Ruhig, strukturiert und mit dem richtigen Netzwerk im Hintergrund. Zuerst wird die Situation vollständig verstanden, dann werden Optionen entwickelt und eine klare Empfehlung ausgesprochen. Bei Bedarf werden Spezialisten aus dem FINFINITY-Netzwerk beigezogen, Anwälte, Banken, Versicherungsexperten. Die Entscheidung liegt immer beim Mandanten.
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Eine gute Übergabe entsteht nicht im Moment der Übergabe, sondern in den Jahren davor. FINFINITY denkt steuerlich, rechtlich und familiär voraus und koordiniert alle Beteiligten: Banken, Anwälte, Notare, Steuerämter. Das Ziel ist eine Struktur, die zur Lebensrealität passt und künftige Generationen nicht vor vollendete Tatsachen stellt.
UNTERNEHMENSBERATUNG
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Wenn eine Entscheidung zu gross ist, um sie im Tagesgeschäft zu treffen. Gründung, Nachfolge, Verkauf, Restrukturierung, Liquidation: solche Weichen verdienen einen erfahrenen Gesprächspartner, der die steuerlichen, rechtlichen und operativen Konsequenzen kennt und mitdenkt.
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Rechtsform, Eigentümerstruktur, Statuten, Verwaltungsrat und steuerliche Folgen. FINFINITY begleitet vom ersten Entwurf bis zur Eintragung im Handelsregister und baut parallel die Buchhaltungs- und Reportingstruktur auf. Ein Unternehmen, das von Anfang an tragfähig aufgesetzt ist.
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In Etappen, mit Geduld und dem richtigen Netzwerk. Bewertung, Struktur, Verhandlung, Vertrag: jede Phase hat ihr eigenes Gewicht. FINFINITY koordiniert mit Anwälten, Banken und Notaren, damit die Übergabe steuerlich optimiert, rechtlich sauber und für beide Seiten tragbar ist.
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Zuerst ein klarer Blick auf Strukturen, Finanzen und Beteiligungen. Dann Optionen, steuerliche und rechtliche Folgenprüfung und ein konkreter Umsetzungsplan. Das Ziel ist eine Gesellschaft, die danach wieder klar geführt werden kann und auf solidem Fundament steht.
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Geordnet, fristgerecht und mit Blick auf alle Beteiligten. Bilanzbereinigung, Schlussabrechnung, Steuerabschluss, Auflösung von Verträgen, Kommunikation mit Behörden: alles wird koordiniert geführt. Am Ende steht ein dokumentierter, sauberer Abschluss.
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Ja. Entscheidend ist nicht die Grösse, sondern der Anspruch. Wer ein Unternehmen professionell führen, strukturieren oder übergeben will, findet bei FINFINITY die passende Tiefe und ein Netzwerk aus Anwälten, Banken und Spezialisten, das bei Bedarf beigezogen wird.
FISKALVERTRETUNG
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Ausländische Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die hier MWST-pflichtig sind, müssen gemäss Art. 67 MWSTG einen Steuervertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestimmen. FINFINITY AG übernimmt diese Funktion vollständig.
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Grundsätzlich sobald es Leistungen im Inland erbringt und weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 pro Jahr erzielt. Massgebend ist der weltweite Umsatz, nicht nur der Schweizer Anteil. Ausnahmen bestehen, etwa bei Leistungen, die beim Empfänger der Bezugsteuer unterliegen.
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Die ESTV kann von ausländischen Unternehmen eine Sicherheit verlangen, in der Regel als Bankgarantie oder Barhinterlage. Die Höhe richtet sich nach dem erwarteten Inlandumsatz. FINFINITY AG klärt die Anforderungen vorgängig ab und begleitet die Hinterlegung.
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Die Registrierung bei der ESTV, die periodischen MWST-Abrechnungen, die jährliche Umsatzabstimmung, die gesamte Korrespondenz mit der ESTV, die Unterstützung bei MWST-Revisionen sowie die Abmeldung bei Wegfall der Steuerpflicht.
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Die Fiskalvertretung wird als Jahrespauschale abgerechnet, abhängig vom Belegvolumen und von der Abrechnungsperiode. Für kleinere Mandate beginnt sie bei CHF 1'500 pro Jahr zuzüglich MWST, hinzu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr. FINFINITY AG erstellt nach kurzer Abklärung eine verbindliche Offerte.
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Nein. Die Fiskalvertretung ermöglicht die vollständige Erfüllung der MWST-Pflichten ohne eigene Niederlassung, ohne Personal und ohne Büro in der Schweiz.
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In Deutsch und Englisch. Mandanten aus dem Ausland werden direkt und ohne Übersetzungsschnittstelle betreut, die Zusammenarbeit erfolgt vollständig digital.